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Allgemeine Geschäftsbedingungen

2. September 2021 durch RK

Hausordnung:

Beim Verlassen der Wohnung alle Fenster und Türe abschliessen. Die Heizung an allen Heizkörper herunterdrehen.
Die Wohnung ist nicht gereinigt aber in geordnetem Zustand zu verlassen.

Gastaufnahmevertrag:

Ein Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Wohnung bestellt und zugesagt ist. Der Eingang Ihrer Buchung als Mail, Fax oder Brief gilt als verbindlich! Die Zusage erfolgt telefonisch, per Fax oder Mail.

Stornierungen haben schriftlich zu erfolgen.

Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen für den gebuchten und zugesagten Zeitraum folgenden Preis an den Vermieter zu entrichten:

  • bei Stornierung bis 2 Monate vor Mietbeginn 100,00 Euro
  • bei Stornierung bis 14 Tage vor Mietbeginn 50 % des vereinbarten Mietpreises
  • bei späterer Stornierung 100% des vereinbarten Mietpreises
  • nach Mietbeginn bei früherer Abreise verfällt die geleistete Zahlung für die gebuchte Zeit grundsätzlich und ebenfalls bei einer Vertragsdauer mehr als 2 Monaten besteht Zahlungspflicht für die gesamte vereinbarte Mietdauer.

Die ungefähre Anreisezeit sollte vorher mitgeteilt werden. Die Schlüsselübergabe erfolgt vor Ort mit einer Einweisung der Wohnung. Die Wohnung kann am Anreisetag ab 14 Uhr genutzt werden und muss am Abreisetag um spätestens 11 Uhr geräumt sein.

Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Wohnung dem Gast schon gezahlte Miete zu erstatten und nach schriftlicher Aufforderung durch den Gast zusätzlich folgenden Schadenersatz zu leisten:

  • bei Absage bis 2 Monate vor Mietbeginn 50,00 Euro
  • bei Absage bis 14 Tage vor Mietbeginn 10,00 Euro pro gebuchter Nacht, maximal 150 Euro
  • bei späterer Absage 10,00 Euro pro gebuchter Nacht, maximal 200,00 Euro

Der Gast verzichtet ausdrücklich auf weitere Ansprüche aus dem Vertrag.

Der Gast haftet für selbst verursachte Schäden an der Wohnung während seiner Nutzung in voller Höhe. Für kurzfristigen Ausfall von Einrichtungsgegenständen, öffentlicher Versorgung, usw. kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden, eine Preisminderung ist ausgeschlossen. Das Gleiche gilt für höhere Gewalt.

Bei Verlust des Haus-/Wohnungsschlüssels haftet der Mieter mit 500 Euro, da mehrere Sicherheitszylinders komplett ausgetauscht werden müssen.

Eine Änderung der Ausstattung der Wohnung bleibt dem Vermieter vorbehalten.

Der Vermieter ist berechtigt, die Wohnung bei Bedarf z.B. für kurzfristig notwendig gewordene Reparaturen zu betreten.
Für Wertgegenstände haftet der Vermieter nicht.

Die Benutzung der Wege zur Wohnung/zum Haus, der Treppen und der Einrichtung etc. erfolgt auf eigene Gefahr.

Sollten einige Passagen unrichtig oder unwirksam formuliert sein, wird im Streitfall eine dem Sinn nach geltende Auslegung erfolgen.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist Freiburg im Breisgau